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Die Kanzleigründung erfolgte im Jahre 1996 durch Rechtsanwalt Unnebrink. Inzwischen garantiert ein Team von mehreren Rechtsanwälten eine optimale und auf die individuellen Bedürfnisse des Mandanten abgestimmte Qualität. Die Philosophie der Kanzlei fußt auf dem Grundgedanken, dass die anwaltliche Beratung und Betreuung als Dienstleistung zu verstehen ist. Die Umsetzung dieses hohen Anspruches kann nur dann gelingen, wenn Zufriedenheit und Erfolg als oberste Maxime verstanden werden. |